Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Geltungsbereich

Angebote, Verkäufe und Lieferungen seitens Martin Dradrach, Gewerbepark West II 12, 76863 Herxheim (Auftragnehmer) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers oder sonstige einseitig abweichende Vereinbarungen gelten nur dann als angenommen, wenn sie vom Auftragnehmer als Zusatz zu diesen Allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen bestätigt werden. Bezugnahme oder Gegenbestätigung des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

Der Verkäufer bietet seine Produkte und Leistungen ausschließlich Unternehmern an, die die Waren oder Leistungen für ihren selbstständigen, beruflichen oder gewerblichen oder für ihre behördliche oder dienstliche Tätigkeit beziehen (Unternehmer im Sinne des § 14 BGB). Die Angebote des Verkäufers richten sich ausdrückich nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.

2 Angebot und Vertragsabschluss

Soweit nicht abweichend schriftlich oder mündlich vereinbart, sind die Angebote des Auftragnehmers bis zur Annahme durch den Auftraggeber freibleibend und können daher bis zum Eingang der schriftlichen Annahmeerklärung des Auftraggebers vom Auftragnehmer jederzeit widerrufen werden.

Angebote/ Bestellungen des Auftraggebers werden durch den Auftragnehmer -soweit nicht abweichend schriftlich oder mündlich vereinbart- schriftlich oder per Telefax oder in Textform bestätigt, sofern nicht unmittelbar Lieferung bzw. Rechnungsstellung erfolgt.

Werden vom Auftraggeber nachträglich Änderungen des Auftrages gewünscht, so sind diese Änderungen nur wirksam, wenn hierüber Einvernehmen zwischen den Vertragsparteien erzielt wird.

Maßgeblich für die vom Auftragnehmer geschuldete Beschaffenheit des Liefergegenstandes sind die in seinen Spezifikationen enthaltenen Angaben.

Angaben in den Spezifikationen des Auftragnehmers zur Bestimmung der Beschaffenheit des Liefergegenstandes sind keine Garantien, insbesondere auch keine Haltbarkeitsgarantien. Die Übernahme von Garantien und des Beschaffungsrisikos setzt ausdrückliche Vereinbarungen der Parteien voraus, in denen ausdrücklich erklärt wird, dass eine Garantie und/oder das Beschaffungsrisiko übernommen wird.

3 Preise

Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns an die in unseren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die Preise verstehen sich in Euro ab Werk Herxheim. Sie gelten netto (zzgl. Umsatzsteuer) exklusive Verpackung, Transportkosten und Versicherung.

Die Preise verstehen sich ohne Systembeteiligungskosten. Diese trägt der Inverkehrbringer (§ 7 (1) VerpackG). Eine Ausnahme stellen Serviceverpackungen dar (§ 7 (2) VerpackG). Will der Käufer Serviceverpackungen mit Systembeteiligung erwerben, muss er dies dem Verkäufer vor Vertragsabschluss anzeigen.

Der Auftragnehmer geht davon aus, dass der Auftraggeber seine Verpflichtungen nach dem Verpackungsgesetz und korrespondierender Rechtsvorschriften vollumfänglich und eigenverantwortlich erfüllt.

Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

4 Liefer- und Leistungszeit

Liefertermin oder –fristen die für uns verbindlich sein sollen, bedürfen hierzu der schriftlichen Bestätigung. Lieferfristen für Anfertigungen nach Kundenwunsch beginnen erst nach Vorliegen der genehmigten Muster/Korrekturabzüge.

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anforderungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt.

Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

5 Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Haben wir Versandbereitschaft gemeldet und ist Abholung durch den Käufer vereinbart, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft an den Käufer über. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Transportmittel und Transportweg sind bei Fehlen anderer Weisungen dem Verkäufer überlassen.

Europaletten werden getauscht oder zu Selbstkosten in Rechnung gestellt. Einwegpaletten sind im Preis berücksichtigt und werden nicht zurückgenommen.

6 Material und Ausführung

Wir behalten uns, insbesondere bei Anfertigungsware, eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 20 % der bestellten Menge unter Berechnung der tatsächlichen Liefermenge vor.

Bei Anfertigung von Erzeugnissen aus Papier oder Kunststoff ist der Anfall fehlerhafter Ware technisch unvermeidbar. Ein fehlerhafter Anteil von bis zu 4 % der Gesamtmenge kann nicht beanstandet werden, gleichgültig, ob die Mängel in der Verarbeitung oder im Druck liegen.

Ohne besondere Anweisungen von Seiten des Auftraggebers erfolgt die Ausführung der Aufträge mit branchenüblichem Material und nach bekannten Herstellungsverfahren. Bei der Verwendung der Verpackung für Lebensmittel, ist Geeignetheit des Materials für Lebensmittel ausdrücklich mit dem Auftragnehmer abzuklären. In der Folge können Mängelrügen in Bezug auf das Verhalten der Packmittel zum Füllgut und umgekehrt nicht erhoben werden, wenn der Auftraggeber nicht ausdrücklich auf besondere Eigenschaften des Füllguts und/oder die Verwendung für Lebensmittel hinweist und dem Auftragnehmer Gelegenheit gegeben hat, dazu Stellung zu nehmen. Diese Hinweise und Stellungnahmen haben schriftlich zu erfolgen.

7 Druck

Korrekturabzüge werden einmalig unberechnet geliefert. Sie sind vom Käufer auf Satz- und sonstige Fehler zu überprüfen und uns druckreif erklärt zurückzugeben. Wir haften nicht für vom Besteller übersehene Fehler.

Der Auftragnehmer verwendet für den Druck übliche Druckfarben. Wenn besondere Ansprüche an die Farben, wie z.B. Geeignetheit für den Kontakt mit Lebensmittel usw. gestellt werden, muss der Auftraggeber bei Auftragserteilung besonders darauf hinweisen. Kleinere Abweichungen der Farbe, sofern diese handelsüblich sind, behält sich der Auftragnehmer vor. Sie berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verweigerung der Annahme der Ware oder zu einer Preisminderung.

8 Verfügungs- und Schutzrechte

Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass die zur Fertigung des Auftrages überlassenen wörtlichen und bildlichen Darstellungen nicht mit Copyright-, Werbenutzungs-, Urheber-, Marken-, Muster oder Patentrechten Dritter belastet sind bzw. Patentrechte Dritter verletzen. Wir sind zu einer Nachprüfung der vorbezeichneten Unterlagen in Bezug auf bestehenden Schutzrecht Dritter nicht verpflichtet.

Entstehen durch die Entwicklung und Durchführung eines Auftrages beim Auftragnehmer Urheberrechte und/oder gewerbliche Schutzrechte, so werden diese durch den Verkauf des Liefergegenstandes nicht mitübertragen. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber für die Entwicklung einen Kostenanteil trägt. Der Auftragnehmer ist insbesondere berechtigt, diese Urheberrechte und/oder gewerblichen Schutzrechte auch für Aufträge Dritter zu verwerten.

Soweit nicht abweichend vereinbart, ist der Auftragnehmer berechtigt, auf den von ihm hergestellten Liefergegenständen sein Firmenzeichen und / oder eine Kennnummer sichtbar anzubringen.

In unserem Auftrag hergestellte Klischees, Werkzeuge oder andere Hilfsmittel bleiben auch dann in unserem Eigentum, wenn die Herstellungskosten ganz oder teilweise in Rechnung gestellt, und vom Käufer bezahlt worden sind. Fällige Rechnungen über diese Gegenstände sind ohne Abzug zahlbar. Wir sind nicht zur Herausgabe dieser Gegenstände an den Käufer verpflichtet. Klischees und Werkzeuge werden nach der Lieferung noch 2 Jahre ohne Haftungsübernahme durch uns bzw. unsere Lieferanten aufbewahrt. Danach können Klischees, Druckplatten und Werkzeuge aus Lagergründen ohne weitere Benachrichtigung des Käufers entsorgt werden.

9 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum des Auftragnehmers.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden sowie bei dessen Verzug sind wir zur Rücknahme der Ware berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Der Kunde ist verpflichtet, nicht bezahlte Ware gegen Schäden, insbesondere Feuer, Wasser und Bruch, zu versichern. Der Kunde verpflichtet sich, uns gegenüber den jeweiligen Schadensversicherer zu benennen und tritt seinen Anspruch gegen den jeweiligen Versicherer für nicht bezahlte Waren an uns erfüllungshalber ab.

10 Zahlung

Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.

Der Kunde hat Rechnungen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Rechnungen des Verkäufers gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird.

Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.

Zahlung durch Wechsel ist ausgeschlossen. Zahlung durch Scheck ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gestattet.

Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungsziels kommt der Kunde gemäße den Regelungen des §286 ff. BGB in Zahlungsverzug, was uns berechtigt entsprechende Verzugszinsen und eine Aufwandspauschale zu berechnen. Der Nachweis und die Geltendmachung weitergehender Ansprüche wegen Verzugsschäden bleiben vorbehalten.

Vor Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen sind wir zu keiner weitergehenden Lieferung aus irgendeinem Vertrag verpflichtet.

Bei Zahlungsrückstand des Kunden und bei anderen ernsthaften Anzeichen einer Zahlungsgefährdung (vgl. § 18 Abs. 2 InsO) sind wir vorbehaltlich weiterer Ansprüche berechtigt, für ausgeführte Lieferungen sofortige Zahlung und für künftige Lieferungen Vorauskasse zu verlangen.

11 Gewährleistung

Die Gewährleistung beträgt 6 Monate.

Die Ware ist unverzüglich nach der Anlieferung zu untersuchen. Etwaige Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Kalendertagen nach Erhalt der Lieferung zu erheben. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach Entdeckung gemacht werden, anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

12 Konstruktionsänderungen

Technische Änderungen unserer Ware, insbesondere Abweichung von Mustern früherer Lieferungen in Ausführung und Werkstoff behalten wir uns ohne vorherige Ankündigung vor. Solche Änderungen berechtigen den Käufer nur dann zu einer Rüge, wenn die vertraglich vorgesehene Funktion der Erzeugnisse dadurch beeinträchtigt wird, wofür der Käufer beweispflichtig ist.

13 Vertraulichkeit

Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.

14 Haftungsbegrenzung

Unsere Haftung regelt sich ausschließlich nach den in den vorstehenden Abschnitten vereinbarten Regelungen. Alle weiteren Ansprüche, insbesondere Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche, Ansprüche wegen Lieferverzögerung oder Unmöglichkeit gegen uns sind ausgeschlossen, es sei denn, derartige Ansprüche beruhen auf von uns zu vertretender grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Im Fall von zu vertretender grober Fahrlässigkeit wird unsere Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorsehbaren Schaden begrenzt.

15 Erfüllungsort / Gerichtsstand / Anzuwendendes Recht

Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist, soweit nicht abweichend vereinbart, der Sitz des Auftragnehmers (Herxheim / Pfalz).

Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem zwischen den Parteien bestehenden Vertragsverhältnis, dem diese Lieferungen und Leistungen zugrunde liegen, ist der Sitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt - nicht jedoch verpflichtet - den Auftraggeber auch am Sitz des Auftraggebers zu verklagen.

Auf die Rechtsbeziehungen der Parteien hinsichtlich der vereinbarten Lieferungen und Leistungen findet das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CISG) Anwendung.

Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen und Ergänzungen erfolgen schriftlich.

Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen in Bezug auf den Liefervertrag unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Stand 02/2023

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